Erstellt vor 6 Jahren

Zuletzt geändert vor 14 Monaten

#961 assigned Verbesserung/Featurewunsch

Rechnungen nach §13b

Erstellt von: hli@… Verantwortlicher: roman.karuschka@…
Priorität: normal Meilenstein:
Komponente: kivitendo ERP Version: 2.7.1 unstable
Schweregrad: schwerwiegend Stichworte: Finanzbuchhaltung
Beobachter: info@…

Beschreibung

Die Steuerkonten 1785 und 1578 sind unter "Steuerautomatik und UStVA" nicht als Steuerkonten auswählbar.

Auch fehlt in den Buchungsgruppen noch eine Spalte für §13b. Ebenso die Auswahl in den Rechnungen.

"Ausland" + "EU mit ID" führen zwar auf der Rechnung zum gewünschten Ergebnis, aber die Fibu und die UStVa (Position 67) sind dann falsch.

Änderungshistorie (6)

comment:1 Geändert vor 6 Jahren durch info@…

  • Beobachter info@… hinzugefügt

13b ist mein Lieblingsprojekt :-)

Besteuerung von Bauleistungen (demnächst auch für Medien/IT) § 13b UStG

Seit dem 1.1.2004 gibt es die Übertragung der Steuerschuld an den Leistungsempfänger. Das bedeutet, daß der Unternehmner folgende Rechnung schreibt:

Entgelt für die Bauleistung: 200.000 EUR
zuzüglich 19% Umsatzsteuer (§13b Abs. 2 UStG) 0 EUR
Zu zahlender Gesamtbetrag: 200.000 EUR

DER LEISTUNGSEMPFÄNGER IST SCHULDNER DER UMSATZSTEUER gem. §13b UStG.

Dieser Vorgang muß ähnlich gebucht werden wie innergemeinschaftlicher Erwerb, betrifft jedoch die Felder der Umsatzsteuervoranmeldung 60 und 67, wenn ich es richtig interpretiere.

Innergemeinschaftlicher Erwerb

Beziehe ich Ware innerhalb der EU und hat mein Handelspartner eine Umsatzsteuer ID Nummer, dann muss er mir auch keine Umsatzsteuer berechnen.

Jedoch muss die Vorsteuer UND die Umsatzsteuer gebucht werden (auch wenn sie sich aufheben). Ansonsten stimmen die Umsatzsteuererklärungen nicht und können vom Finanzamt bei einer Prüfung reklamiert werden.

Es macht zwar im Hinblick auf die Steuerlast keinen Unterschied, aber die Steuern müssen trotzdem erfasst werden.

Eine Steuerbuchung dieser Art ist in LX-Office nicht möglich. Ich habe bisher nicht feststellen können, wie ich einen Automatismus unterbringe, der das leistet.

Was dann natürlich Folgen für die Umsatzsteuervoranmeldung hat, sowohl die Berechnung, als auch den Ausdruck. (Betrifft, wenn ich es richtig gesehen habe die Felder 91 und 61)

Ähnliches spielt sich auch ab, wenn man Dienstleistungen aus dem Ausland bzw. Lieferungen per Download erhält. Auch da muss EUST abgeführt werden, diese EUST wird aber auch als Mehrwertsteuer gebucht, so daß sich keine Zahlungspflicht ergibt.

Gebucht werden muss es in jedem Fall, denn wenn man die aus 13b stammenden Beträge nicht deklariert, macht man sich der Steuerhinterziehung schuldig, auch wenn dieser Vorgang eigentlich keine Zahlungspflicht nach sich zieht.

comment:2 Geändert vor 3 Jahren durch roman.karuschka@…

  • Status von new nach assigned geändert
  • Verantwortlicher von p.reetz@… nach roman.karuschka@… geändert
  • Version von 2.6.0 beta nach 2.7.1 unstable geändert

Das Thema ist auch bei uns aktuell, ich ziehe das Ticket mal zu mir.
Im Zusammenhang mit 13b hoffe ich auch die Kleinunternehmerregelung endlich reinzubringen. Da diese Bereiche hardgecodet sind leider nicht wirklich einfach alles

comment:3 Geändert vor 2 Jahren durch m.bunkus@…

  • Typ von defect nach Fehler geändert

comment:4 Geändert vor 14 Monaten durch grichardson@…

  • Typ von Fehler nach Verbesserung/Featurewunsch geändert

Daß man §13b nicht buchen kann ist kein Bug sondern ein fehlendes Feature. Die Möglichkeit, eine Erweiterung zur Lösung dieses Problems zu beauftragen, gibt es derzeit hier:

http://www.kivitendo.de/services/offene-projekte/steuerzonen.html

Daß es bei innergemeinschaftlichem Erwerb keine Steuerautomatik für Vorsteuer und Umsatzsteuer gibt ist auch schlecht und einer eindeutigen Designschwäche geschuldet. Das wird von den offiziellen Entwicklern aber auch nur im Rahmen einer Beauftragung umgesetzt, deshalb klassifiziere ich das auch als Feature, und gehört ansonsten eher in einen eigenen Report (gibt es bestimmt auch schon).

comment:5 Geändert vor 14 Monaten durch roman.karuschka@…

Wir stehen hier vor einem kleinen Dilemma. Die Designentscheidung nur vier Faelle - und die dazu dann auch noch hart - zu codieren, liegt wohl schon lange zurueck. Das ist ein Designmanko wie beschrieben. An diese Stelle wuerde ein System gehoeren, dass die flexible Einstellung von beliebig vielen Faellen benoetigt. Das wird aber vermutlich niemals beauftragt werden, denn selbst wenn jemand mal wirklich fuer 13b o.Ae. Geld in die hand nimmt ist die schmutzige Loesung (einfach den einen Fall hart dazucodieren) vermutlich deutlich billiger als die richtige Loesung.

comment:6 Geändert vor 14 Monaten durch grichardson@…

Deshalb habe ich für dieses sehr nützliche Feature ausnahmsweise ein Shared-Finance Projekt ins Leben gerufen. Wenn sich 5-6 Personen/Firmen? finden, die das nützlich finden, ist es dann eben doch billiger, als das schmutzig reinzuhacken und langfristig zu warten.

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